Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld gehört zu den Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Diese Progressionseinkünfte sind zwar steuerfrei, führen aber im Nachhinein oft zu einer höheren Steuerbelastung und folglich zu einer Nachzahlung. In der Steuerberechnung werden die Progressionseinkünfte mit den anderen Einkünften (z.B. Bruttolohn) addiert und daraus der anzusetzende Steuersatz ermittelt, welcher entsprechend höher ausfällt. Mit diesem höheren Steuersatz werden anschließend die laufenden Einkünfte besteuert.
Bei Bezug von Progressionseinkünften, neben anderen steuerpflichtigen Einkünften (z.B. Lohn/Gehalt), die den Betrag von 410€ jährlich übersteigen, ist man zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet.